Kommunalwahl Chemnitz 2019

Wahlen 2019 - Wen soll ich wählen?


Die Kommunalwahlen 2019 in Chemnitz werden am 26. Mai 2019 - zusammen mit den Neuwahlen des Europäischen Parlaments - stattfinden. (Im Voraus kann man auch bereits ab dem 6. Mai per Briefwahl wählen.)

#gehtwählen

Geh wählen! Mach deine 3 Kreuze bei "Chemnitz für Alle"!

Auch du kannst am 26. Mai, dem Wahlsonntag, abstimmen, wer in Zukunft die Bürgerinteressen der Chemnitzer vertreten soll. Mit einem Wahl-O-Mat können wir dir leider nicht helfen, aber unterstütze uns in unserer Arbeit für eine offene, kreative, demokratische und aufgeschlossene Zukunft der Stadt.
Wir sind “Chemnitz für Alle“ - Menschen aus Chemnitz für die Zukunft unserer Stadt Chemnitz - Eine freie Liste zur Chemnitzer Stadtratswahl 2019
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CHEMNITZ FÜR ALLE


"Ich träume von einem bunten Chemnitz, das laut und ausgelassen Feste und Festivals feiert." Danielle Tändler

"Es ist zwingend notwendig, den Chemnitzer Bürgern und ihren Anliegen endlich wieder mehr Gehör zu verschaffen und ihre Meinungen in Entscheidungen der Stadt mehr einzubeziehen. Ich bin mir sehr sicher, es würde heute bereits wesentlich besser um den Pavillon auf der Schlossteichinsel stehen, wenn die städtischen Entscheidungsträger bereits 2014 auf den Willen der Chemnitzer eingegangen wären - um nur eines von mehreren Beispielen zu nennen" Toni Rotter

"Wir dürfen den Fokus der städtischen Förderung nicht hauptsächlich auf das Zentrum von Chemnitz legen. Es ist wichtig, auch die entfernter liegenden Stadtteile noch mehr in die Förderung mit einzubeziehen" Christian Neubauer

"Ich möchte mich dafür einsetzen, dass Eitelkeiten und eigene Befindlichkeiten nicht, wie bisher, einen hohen Stellenwert besitzen, sondern das Wohlergehen der Gemeinschaft und die Weiterentwicklung dieser Stadt im Vordergrund stehen." Gerrard Schueft

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Deine Stimme für die KandidatInnen von Chemnitz für Alle in den Chemnitzer Wahlbezirken.

Wer darf wählen? Darf ich wählen?

Wahlberechtigt zur Stadtratswahl sind gemäß § 16 SächsGemO die Bürger der Stadt Chemnitz.
Bürger (§ 15 SächsGemO) ist derjenige,

  • der Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag in der Stadt Chemnitz mit Hauptwohnsitz wohnt.

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